domingo, 2 de dezembro de 2012

zanox: Zusätzliche Teilnahmebedingungen:

Zusätzlich zu den zanox Teilnahmebedingungen, die Bestandteil des Vertrages zwischen der ZANOX.de AG, Stralauer Allee 2, 10245 Berlin (i.F.: „zanox“)  und dem Partner sind, gelten im Verhältnis zanox und dem Partner nachfolgende Zusätzliche Teilnahmebedingungen für das Internet-Partnerprogramm der Telekom:

§ 1 Besondere Teilnahmevoraussetzungen für Partner
(1) Der Partner muss seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz in Deutschland haben.

(2) Der Partner darf nicht Mitarbeiter der Deutschen Telekom AG sein.

§ 2 Pflichten des Partners im Zusammenhang mit Werbeflächen und Werbetätigkeiten

Zusätzlich zu den Einschränkungen in § 4.5 der zanox Teilnahmebedingungen gelten folgende Pflichten des Partners:

(1) Dem Partner sind folgende Werbetätigkeiten ausdrücklich untersagt:

- Werbung per Telefon, unabhängig davon, ob eine Einwilligung des Kunden vorliegt oder nicht;
- Werbung per Telefax, unabhängig davon, ob eine Einwilligung des Kunden vorliegt oder nicht;
- Werbung per E-Mail ohne vorherige Einwilligung des Empfängers;
- Haustürgeschäfte im Sinne des § 312 BGB;
- Einrichtung sogenannter Klickfarmen, Click-Spamming oder DDos-Attacken.
- Setzen eines Cookies ohne bewußten Klick des Kunden auf ein Telekom Internet, Festnetz & TV Werbemittel, sogenanntes Cookie-Dropping/Cookie-Spamming
- Werben über Paid4 Seiten

(2) Es ist dem Partner untersagt, vergütungspflichtige Geschäfte unter Angabe falscher Tatsachen oder durch sonstige Täuschung zu generieren.

§ 3 Sonstige Anforderungen an die Werbeflächen und Werbetätigkeiten

(1) Gleich welcher Werbeflächen und Werbetätigkeiten sich der Partner bedient, darf keine Darstellung von Gewalt, sexuell anzüglichen Abbildungen sowie diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung und/oder Alter im Umfeld der Werbung erfolgen.

(2) Sofern der Partner Werbung auf Websites einbindet, gilt ergänzend Folgendes:
– Die Reservierung und/oder Nutzung von Domains unter Verwendung von Zeichenfolgen, die von der Deutschen Telekom AG geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten, ist untersagt.
– Die Website muss über eine vollständige leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Anbieterkennung (Impressum) verfügen.

(3) Sofern der Partner Keyword-Advertising einsetzt, gilt ergänzend Folgendes:
- Es dürfen keine Keywords unter Verwendung von Zeichenfolgen geschaltet werden, die von der Deutschen Telekom AG geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten.
- Die Display-URL darf keine Zeichenfolgen enthalten, die von der Deutschen Telekom AG geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten.

(4) Sofern der Partner E-Mail-Werbung einsetzt, gilt ergänzend Folgendes:
Der Partner darf die Absender-Adresse und die inhaltliche Gestaltung seiner E-Mails nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender der E-Mail sei die Deutsche Telekom AG. Bei dem Versand von Newslettern und/oder E-Mail Werbung ist zudem die ausdrückliche Zustimmung der Telekom einzuholen.

(5) Der Partner ist nicht befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche Erklärungen für zanox oder für die Deutsche Telekom AG abzugeben oder den Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein.

(6) Sofern der Partner die Produktdatenliste einsetzt, gilt ergänzend Folgendes:
Der Partner muss sicherstellen, dass auf seiner Seite die Rechtstexte (TermsOfContract) mit ausgegeben/dargestellt werden. Eine Verwendung der Produktdaten ohne Rechtstexte ist nicht zulässig.

§ 4 Vertragsstrafe

Für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes des Partners gegen eine der Bestimmungen des § 2 dieser Zusätzlichen Teilnahmebedingungen verpflichtet er sich, einen Betrag in Höhe eines Monatsumsatz des Partners, errechnet nach dem Durchschnitt der Umsätze des Partners bei zanox der letzten drei Monate, mindestens jedoch 2.500,- EUR, höchstens jedoch 10.000,- EUR an zanox zu zahlen. Weitere Ansprüche bleiben ausdrücklich unberührt.

§ 5 Freistellungsanspruch

Der Partner verpflichtet sich, zanox von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich der Deutschen Telekom AG) freizustellen, die deswegen geltend gemacht werden, weil der Partner die Pflichten nach § 2 dieser Zusätzlichen Teilnahmebedingungen verletzt hat. Darüber hinaus wird der Partner zanox die Kosten ersetzen, die wegen der Inanspruchnahme durch Dritte in diesem Zusammenhang entstehen.

§ 6 Vergütung

Der Partner verliert unabhängig von § 4.6 der zanox Teilnahmebedingungen den Anspruch auf Provisionen, die unter Verstoß gegen die Pflichten nach § 2 dieser Zusätzlichen Teilnahmebedingungen entstanden sind. Bereits ausgezahlte Provisionen nach Satz 1 hat der Partner unverzüglich an zanox zu erstatten.

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